Im Sinne der Verstorbenen Rosa Hartmann wurde im Jahr 1984 die Rosa-Hartmann-Stiftung gemäss Art.80ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) errichtet. Die Stiftung bezweckt, im Sinne von Frau Rosa Hartmann, finanzielle Unterstützung in Fällen von Alter, Krankheit, Arbeitslosigkeit und unverschuldeter Notlage. Allfällige Zuwendungen erfolgen unter neutralen Gesichtspunkten, das heisst ungeachtet der Nationalität, Religion oder politischer Zugehörigkeit. Ein Stiftungsrat entscheidet über die Art und Höhe von Zuwendungen. 

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Matthias Baumgartner, Hornbergstrasse 31, 8200 Schaffhausen
Telefon 052 624 70 60